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Petition Maltatal: Kein Betretungsverbot für Freizeitsportler!
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Die Ausweisung eines Wildschutzgebietes im Kärntner Maltatal hat der Tourismusregion schweren Schaden zugefügt. Im Bereich der Kesselwände, dem Herzstück des Eisklettersports, herrscht in den Wintermonaten ab sofort ein striktes Betretungsverbot. Auch von den ausgewiesenen Wegen im Wald dürfen Wanderer und Tourengeher nicht mehr abkommen. Per Gesetz und Definition ist das Sperrgebiet im Winter nur mehr für autorisierte Personen voll zugänglich, obwohl der Schutzbedarf in dieser Zone fraglich ist.



Der Alpenverein als größte Interessensvertretung der Bergsportler kämpft gegen die einseitige Auslegung des Jagdgesetzes zu Lasten von Freizeitsportlern und Erholungssuchenden an und fordert dringend ein Partei- und Beschwerderecht bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten. 

Forderung des Alpenvereins im Interesse aller Bergsportler: 

- Parteistellung des Alpenvereins und der jeweiligen Gemeinde bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten. Damit ergibt sich ein Mitsprache- bzw Beschwerderecht. 

- Freiwillige Besucherlenkungsprojekte in Konfliktgebieten als erste Maßnahme der Konfliktlösung!

- Die Ausweisung von Wildschutzgebieten darf nur auf Basis einer  jagdlichen Raumplanung erfolgen!

- Freigabe der beiden Herzstücke des Eisklettersports - Kesselwände (Maltatal) und Seebachtal (Mallnitz) - durch Aufhebung der Bescheide für Wildschutzgebiete!

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